| Artikelnummer:: | 2.4488 |
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Produktsicherheitsverordnung (GPSR) & Importeur / EU-Verantwortlicher:
Importeur und EU-Verantwortlicher gemäß Art. 16 GPSR: Umarex GmbH & Co. KG - Donnerfeld 2, 59757 Arnsberg, Deutschland
Die T4E Performance QAT Quick Access Tracer sind spezielle Tracer-Geschosse von Umarex für T4E-Markierer. Die Geschosse sind für den Einsatz bei Dunkelheit und schlechten Lichtverhältnissen konzipiert und erzeugen eine sichtbare Leuchtwirkung.
Durch den Tracer-Effekt lässt sich die Flugbahn der Geschosse bei Dunkelheit optisch verfolgen. Dadurch bieten die QAT ein besonderes Schießerlebnis und eignen sich hervorragend für Training und Zielschießen bei Nacht oder schlechten Lichtverhältnissen.
Die T4E Performance QAT sind in den Kalibern .50 und .68 erhältlich. Das gewünschte Kaliber kann direkt über die Varianten-Auswahl gewählt werden.
Eine Packung enthält 100 T4E Performance QAT Quick Access Tracer Geschosse.
Highlights
Technische Daten
Hersteller: Umarex
Marke: T4E
Produktserie: Performance
Modell: QAT – Quick Access Tracer
Produkttyp: Tracer-Geschosse
Verfügbare Kaliber: .50 / .68
Packungsinhalt: 100 Stück
Eigenschaft: Leucht-/Tracer-Effekt
Einsatzbereich: Training und Zielschießen bei Dunkelheit bzw. schlechten Lichtverhältnissen
Kompatibilität: geeignete T4E-Markierer im jeweils gewählten Kaliber
Lieferumfang
1 × Packung T4E Performance QAT Quick Access Tracer im gewählten Kaliber
100 × Tracer-Geschosse
Sicherheits- und Gefahrenhinweise:
Ausschließlich in dafür geeigneten und mit dem jeweils gewählten Kaliber kompatiblen Markierern verwenden. Vor der Verwendung die Bedienungsanleitung und Sicherheitsbestimmungen des jeweiligen Markierers beachten.
Beim Schießen stets eine geeignete Schutzbrille tragen und auf einen ausreichend dimensionierten und geeigneten Kugelfang achten.
Niemals auf Personen oder Tiere schießen. Markierer niemals auf Personen oder Tiere richten.
Nur in einem geeigneten und sicheren Schussbereich verwenden. Besonders bei Dunkelheit muss vor dem Schießen sichergestellt werden, dass sich keine Personen, Tiere oder ungeeigneten Gegenstände im Schuss- oder Gefahrenbereich befinden.
Geschosse trocken und sicher sowie außerhalb der Reichweite von Kindern und unbefugten Personen aufbewahren.
Die jeweils geltenden nationalen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Erwerb, Besitz und Verwendung von Markierern und entsprechender Munition sind zu beachten.
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